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Overview

Die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Managers) legt einen harmonisierten Regulierungsrahmen für alternative Fonds fest, die in der EU mit dem europäischen Vertriebspass vertrieben werden. AIFM erhalten dadurch neue Möglichkeiten, ihre Management-Dienstleistungen anzubieten und ihre Alternativen Investmentfonds (AIFs) in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vertreiben.

Die AIFM-Richtlinie beinhaltet unter anderem die Harmonisierung der Verwahrstellenfunktion für Fonds, die für jeden AIF vorgeschrieben ist.

Die ESMA-Konsultation vom 26.11.2018 zur Integration von ESG-Kriterien in die AIFM-Vorschriften wurde am 30. Januar 2019 abgeschlossen.
Die technische Stellungnahme im Anschluss an diese ESMA-Konsultation zur Integration von ESG-Kriterien wurde am 30. April 2019 abgegeben:

Hinweis:

Veröffentlichung im AB der Richtlinie (EU) 2019/1160 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2011/61/EU, mit der Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW ausgeräumt werden sollen, ergänzt durch die Verordnung (EU) 2019/1156 vom 20. Juni 2019.

Die Mitgliedstaaten haben bis spätestens zum 2. August 2021 Zeit, die nationalen Bestimmungen zu verabschieden und zu veröffentlichen, die zur Einhaltung der Richtlinie erforderlich sind. Sie müssen diese Bestimmungen ab dem 2. August 2021 anwenden.

Die Verordnung gilt ab dem 1. August 2019, aber bestimmte Artikel (Art. 4, § 1 bis 5, Art. 5, § 1 und 2, Art. 15 und Art. 16) gelten erst ab dem 2. August 2021.

Die Berichte von KPMG (Januar 2019) und der Kommission (Juni 2020) über die Funktionsweise der AIFMs haben gezeigt, dass die Hauptziele der Richtlinie erreicht wurden. Auf der Grundlage dieser Berichte, sowie der Unterstützung der ESMA, die in einem Schreiben vom 18. August Änderungen der Richtlinie in 19 verschiedenen Bereichen empfahl, hat die Europäische Kommission am 22. Oktober 2020 eine Konsultation vor der Überarbeitung der AIFMD eingeleitet, die am 29. Januar 2021 abgeschlossen sein wird.

Die Konsultation, die Teil des Ziels der Kommission ist, die Union der Kapitalmärkte (CMU) zu schaffen, soll sowohl Meinungen darüber einholen, wie der europäische AIF-Markt effizienter gestaltet werden kann, als auch das Interesse der Marktteilnehmer (AIF-Manager, Vertreiber, Branchenvertreter, Anleger und Anlegerschutzverbände sowie Finanzmarktbehörden und Bürger im weiteren Sinne) auf eine Änderung der Richtlinie messen.

Im Anschluss an diese Konsultation wird die Kommission voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 ihren Entwurf zur Überarbeitung der AIFM-Richtlinie vorlegen.

Wesentliche Vorschriften

Herausforderungen & Chancen für AIFM:

CACEIS unterstützt Fondsmanager dabei, die AIFM-Richtlinie einzuhalten und voll auszunutzen

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