Overview
Der Internationale Steuer-Reporting Standard AEOI (Automatique Exchange Of Information) bzw. AIA (Automatischer Informationsaustausch) verpflichtet Finanzinstitute und Unternehmen, die in einem Vertragsverhältnis mit Finanzkontrahenten stehen, den steuerlichen Wohnsitz ihrer Kunden in Ländern, welche die Verordnung unterzeichnet haben, zu melden.
Die Grundsätze dieses steuerlichen Rahmens wurden von der OECD auf Initiative der G20 ausgearbeitet und von rund einhundert Staaten (darunter 58 Erstanwedner angenommen. Die AEOI führt gemeinsame Normen für den vielseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten ein.
Seit dem 1. Januar 2016 müssen Finanzinstitute alle Bestands- und Neukunden identifizieren und ihren steurlichen Wohnsitz für Steuerzwecke melden.
Die AEOI beabasichtigt, Steuerausfälle zu reduzieren. Die ursprüngliche Juristdiktion kann die Steuerzahler eindeutig identifizieren und letztlich den richtigen Steuerbetrag hinsichtlich im Ausland erzielter Einkünfte aus Wertpapieren berechnen.
In der Europäischen Union wurde der AIA durch die sogenannte DAC2-Richtlinie vom 9. Dezember 2014, über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, („DAC“) eingeführt. Dadurch soll eine einheitliche Verarbeitung für den automatischen Informationsaustausch in der gesamten Europäischen Union gewährleistet werden.
Der erste automatische Informationsaustausch (CRS*, Common Reporting Standard) erfolgte im März 2017 bestand aus den im Jahr 2016 erhoben Daten.
Um Kapitalflucht in Nachbarländer zu vermeiden, haben sich weitere Staaten (darunter die Schweiz, Monaco, Andorra, San Marino, Liechtenstein und die Bahamas) zur Berichterstattung ab 2018 verpflichtet. Die gleiche Verpflichtung waren zuvor bereits Jersey, Guernsey, die Kaimaninseln, die Britischen Jungferninseln und die Isle of Man eingegangen.
Wer ist wie betroffen und in wiefern?
Private Investoren und Unternehmen, die über ein Konto in einem anderen Land außerhalb ihres steuerlichen Wohnsitzes verfügen, unterliegen der Meldepflicht gemäß dem AIA.
Die Finanzinstitute erheben zwei Arten von Daten:
- die Bankdaten (Kontostände, Zinsen, Dividenden, Gewinne und alle sonstigen Finanzerträge)
- sogenannte „Referenzdaten“ wie Name, Vorname, Adresse des Hauptwohnsitzes, Adresse des steuerlichen Wohnsitzes, Land, Geburtsdatum usw.
Diese Referenzdaten werden durch eine Selbstauskunft erhoben. Dieses Dokument, das gemäß der AIA-Regelung vorgeschrieben ist, muss vom Kontoinhaber (natürliche Person oder Unternehmen) ausgefüllt und unterzeichnet werden und danach an die jeweilige Meldebehörde, die die Daten an die lokale Steuerbehörde weiterleitet, gesendet werden.
Wenn sich ein Teil dieser Daten ändert (was gemäß AIA eine Änderung der Umstände darstellt), muss der Kontoinhaber eine neue Selbstauskunft ausfüllen und diese erneut melden.
Die Standardvorlage der CACEIS-Gruppe ist durch Klick auf das nebenstehende Bild abrufbar. verfügbar. Wenn Sie Kunde von CACEIS oder Anleger sind, müssen Sie die Vorlage ausfüllen, unterzeichnen und an Ihren Asset Manager bzw. an die von diesem angegebene Kontaktadresse senden.
Finanzinstitute stehen vor einer Reihe von Herausforderungen, darunter die Identifizierung des steuerlichen Wohnsitzes von Endanlegern. Sie müssen auch die neuen Meldepflichten und die Menge der Informationen, die den lokalen Steuerbehörden zur Verfügung zu stellen sind, bewerten. Unterschiedliche Interpretationen des CRS können in verschiedenen Ländern angewendet werden. Der Umfang der zu meldenden Daten ist breiter als bei der FATCA, da alle Einnahmen berücksichtigt werden (mit Ausnahme einiger seltener Ausnahmen bei bestimmten Versicherungen). Im Gegensatz zu FATCA sind ETFs, andere börsennotierte Fonds und britische Trusts nicht von der Meldepflicht ausgenommen.
Dekret vom 3. Juli 2018
Am 3. Juli 2018 erließ Frankreich einen Dekret, um die Umsetzung zusätzlicher Bestimmungen zur AEOI-Verordnung festzulegen. Dieses Dekret besagt, dass jede natürliche oder juristische Person, ob französischer Steuerinländer oder nicht, die nicht auf Anfragen von Finanzinstituten geantwortet hat, um eine gültige AEOI-Selbstbescheinigung zu erhalten, zwei Mahnungen unter Einhaltung der in dem Dekret beschriebenen Versand- und Antwortfristen erhalten muss.
Werden diese Mahnungen nicht beantwortet, wird die betreffende Person von jedem Finanzinstitut erstmals vor dem 31. März 2020 und dann jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt an die Generaldirektion Öffentliche Finanzen (DGFIP) neu gemeldet.
Schließlich besagt das Dekret, dass die so aufgeschobenen Personen mit einer Geldstrafe von 1500 € bestraft werden.
Dieses Dekret ist am 1. November 2018 in Kraft getreten und betrifft nur Strukturen mit steuerlichem Sitz in Frankreich.
ÜBRSICHTSTABELLE FATCA GGÜ. AIA:
FATCA | Automatischer Informationsaustausch | |
---|---|---|
Mindestbetrag | 50.000USD / 250.000USD | Kein Mindestbetrag außer für Unternehmen: 250.000USD |
Indizes | Ausgerichtet auf US-Bürger. | Ausgerichtet auf den/die steuerlichen Wohnsitz(e). |
Due Diligence | Unterschiedlich, je nachdem ob für bereits bestehende oder neue Konten und auch ob für Konten von Unternehmen oder natürlichen Personen. Unterschiedliche Prozesse, je nachdem ob es sich um ein IGA (InterGovernmental Agreement, Vorlage 1) oder ein FFI Agreement (Financial Institution Agreement) handelt. | Die Due Diligence basiert für neue Konten auf einer Selbstauskunft des Kontoinhabers und für bereits bestehende Konten auf elektronischen Analysen von Kriterien (usätzlich einer Selbstauskunft falls notwendig). |
Was ist eine FI (Financial Institution)? | Die meisten Finanzinstitute (bis auf Ausnahmefälle). | Die meisten Finanzinstitute, bestimmte FATCA-Ausnahmen werden nicht berücksichtigt. |
Bedeutungsumfang des Begriffs „Konten“ | Die meisten Bankprodukte (außer solchen mit geringerem Risiko), bestimmte Versicherungsprodukte und die meisten Vermögensverwaltungsprodukte. | Ähnlich im Bezug auf Bank- und Vermögensverwaltungsprodukte; keine Befreiung des Bestandes von Versicherungsprodukten (in Europa). |
Berichterstattung | Vor allem gegenüber den US-Steuerbehörden, Kontostände ab 2014, schrittweise Berücksichtigung der Einkünfte und der Verkaufserlöse. | Multilateral, über die lokalen Behörden, inklusive der Kontostände, Verkaufserlöse und Einkünfte. |